Dienstag, 27. März 2012

Aufdeckt' soll bleiben!

Das Atrium des Wien Museums bildete den musealen Rahmen für die horizontal angekündigte inhaltliche Differenzierung der Mansteinschen Streitschrift. Neun Männer plus Moderator vor wallendem purpurnem Vorhang. Der Professor selbst schilderte den Auslöser für seine Wut-Verlegerei: Kurt Kuch hätte "Im Zentrum"  einen USB-Stick mit den Telekom-Mails präsentiert und "keiner der anwesenden Politiker fragte ihn, ob (ihm) dieser Stick rechtmäßig oder unrechtmäßig zugespielt wurde." Und ob dieses unverschämten Rechtsbruchs ist der Verleger in Wut geraten - und hat gewütet. Zu recht? Eher nicht, urteilte die versammelte juristische Intelligenz, "die journalistische Freiheit und das Redaktionsgeheimnis würden deutlich mehr wiegen" - so der Rechtsanwalt Michael Rami.

Einmal mehr wurde fest gehalten, dass des Professors Kritik überzogen gewesen sei, einmal mehr unterließ es der Professor - offenbar - die Gelegenheit zu nutzen, um sich bei den angepatzten Journalisten für seine Wüterei zu entschuldigen. Im Gegensatz zur professoralen Angst vor den Aufdeckern wurde mehr investigativer Journalismus eingefordert. "Der Wert der Meinungsäußerung ist für die Demokratie bedeutend höher als die Frage, ob die Informationen rechtswidrig erlangt wurden oder nicht", räumte der Rechtswissenschafter Alfred Noll ein. "Wenn ein Journalist meint, Informationen seien von öffentlichem Interesse, dann ist es seine Pflicht, diese zu veröffentlichen."

Wolfgang Rosam übte sich - wie schon letzte Woche Hermann Petz - in ruralen Bildern: Manstein habe das falsche Schwein geschlachtet - auf die Schlachtbank gehörten vielmehr diejenigen, die die Dokumente weiter geben. Demgegenüber argumentierte Alt-Justizminister Dieter Böhmdorfer (quasi als Manstein-Afficionado), dass des Professors Meinungsäußerung durchaus legitim gewesen sei - und im Grunde aus der Eitelkeit der Staatsanwälte resultiere (sic!). Allerdings fand sich kein dankbarer Abnehmer dieses wahrhaft kunstvollen Spins - und so verpuffte er wirkungslos. Der Präsident des Wiener Straflandesgerichts, Friedrich Forsthuber, rückte - im Gegenteil - recht nüchtern zurecht: Übergabe von Akten durch die Staatsanwaltschaft finde "praktisch nicht statt". Vielmehr würden die veröffentlichten Kopien zumeist von Verfahrensbeteiligten stammen.

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